Einsatz Nummer 042

Am 01. April 2011 wurde der Kommandant der Feuerwehr Gernsbach gegen 23:08 Uhr von der Leitstelle Mittelbaden zu einer unklaren Brandmeldung in das Gewann "Hahnberg" alarmiert.

Beim Eintreffen der Feuerwehr stellte sich folgende Lage dar:

Eine Gruppe Jugendlicher saß gemütlich an einem Lagerfeuer und grillte Würstchen. Das Feuer befand sich unmittelbar angrenzend an den Wald, es war mit einigen zu einem Kreis gelegten Steinen eingegrenzt. Die Jugendlichen wurden von der Polizei angewiesen das Feuer aus zu machen, und es nicht wieder zu entzünden. Zusätzlich wurden sie über die unten stehende Paragrafen aufgeklärt und belehrt.

Denn laut Landeswaltgesetz (LWaldG) § 41 muss beim Entzünden von Feuer mindestens 100 Meter Abstand zum Wald eingehalten werden. Sollte ein Waldbesitzer oder dessen Beauftragte, Jäger – in diesem Fall ein Feuer entzünden, muss das Feuer bzw. die Feuerstelle einen Mindestabstand von 30 Metern zum Wald haben. Bei offiziellen Feuerstellen ist eine Genehmigung nicht nötig (je nach Stadt und Gemeine unterschiedlich - in Gernsbach muss ein Grillen auf offiziellen Grillstellen angemeldet werden).

Laut Forstgesetz (LForstG) § 40 ist im Wald, in der Kampfzone des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe (Gefährdungsbereich), ist das Entzünden oder Unterhalten von Feuer durch hiezu nicht befugte Personen und der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten.

Befugte sind: Waldbesitzer, seine Forst-, Forstschutz und Jagdschutzorgane und Forstarbeiter, Personen mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers.

Die Jugendlichen zeigten sich einsichtig und somit war kein weiterer Einsatz der Feuerwehr erforderlich.

 

Eingesetzte bzw. anfahrende Fahrzeuge:
1 KdoW

Mannschaft:
1 FWA Gernsbach

Einsatzende:
23:36 Uhr

Bilder:
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