Am 01. April 2011 wurde der Kommandant der Feuerwehr Gernsbach
gegen 23:08 Uhr von der Leitstelle Mittelbaden zu einer unklaren
Brandmeldung in das Gewann "Hahnberg" alarmiert.
Beim Eintreffen der Feuerwehr stellte sich folgende Lage dar:
Eine Gruppe Jugendlicher saß gemütlich an einem Lagerfeuer
und grillte Würstchen. Das Feuer befand sich unmittelbar
angrenzend an den Wald, es war mit einigen zu einem Kreis gelegten
Steinen eingegrenzt. Die Jugendlichen wurden von der Polizei angewiesen
das Feuer aus zu machen, und es nicht wieder zu entzünden.
Zusätzlich wurden sie über die unten stehende Paragrafen
aufgeklärt und belehrt.
Denn laut Landeswaltgesetz (LWaldG) § 41 muss beim Entzünden
von Feuer mindestens 100 Meter Abstand zum Wald eingehalten werden.
Sollte ein Waldbesitzer oder dessen Beauftragte, Jäger
in diesem Fall ein Feuer entzünden, muss das Feuer bzw. die
Feuerstelle einen Mindestabstand von 30 Metern zum Wald haben.
Bei offiziellen Feuerstellen ist eine Genehmigung nicht nötig
(je nach Stadt und Gemeine unterschiedlich - in Gernsbach muss
ein Grillen auf offiziellen Grillstellen angemeldet werden).
Laut Forstgesetz (LForstG) § 40 ist im Wald, in der Kampfzone
des Waldes und, soweit Verhältnisse vorherrschen, die die
Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen, auch in Waldnähe
(Gefährdungsbereich), ist das Entzünden oder Unterhalten
von Feuer durch hiezu nicht befugte Personen und der unvorsichtige
Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen verboten.
Befugte sind: Waldbesitzer, seine Forst-, Forstschutz und Jagdschutzorgane
und Forstarbeiter, Personen mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers.
Die Jugendlichen zeigten sich einsichtig und somit war kein weiterer
Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
Eingesetzte bzw. anfahrende Fahrzeuge:
1 KdoW
Mannschaft:
1 FWA Gernsbach
Einsatzende:
23:36 Uhr
Bilder:
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