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Tipps Ihrer FeuerwehrWas tun wenn´s brennt
Wissen Sie eigentlich, was Sie tun müssen, wenn es bei Ihnen in der Wohnung
oder im Hausflur brennt? "Das weiß doch jeder", werden Sie antworten.
Wir erleben leider täglich das Gegenteil. Was würden Sie als Erstes
tun, wenn Sie in einem Ihrer Zimmer oder auf dem Hausflur Qualm bemerken? Natürlich,
Sie alarmieren sofort die Feuerwehr! Richtig - also hin zum Telefon. Was ist
denn mit Ihrer Tür? Steht sie etwa noch offen, zieht der Qualm hinter Ihnen
her? Wussten Sie, dass die meisten Opfer nicht verbrennen, sondern an den Rauchgasen
ersticken?
8 goldene Regeln wenn es brennt
-
Bewahren Sie Ruhe. Geraten Sie nicht in Panik!
- Verlassen Sie nach Möglichkeit mit allen anderen Haushaltsmitgliedern
umgehend die Wohnung. Halten Sie sich nicht auf, um irgendetwas mitzunehmen.
- Benutzen Sie keine Aufzüge.
- Bewegen Sie sich bei dichtem Rauch möglichst in Bodennähe.
- Halten Sie Türen und Fenster brennender Räume geschlossen, um
eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.
-
Warnen Sie andere Hausbewohner.
- Ist es Ihnen nicht mehr möglich die Wohnung zu verlassen, da der Treppenraum
verraucht ist, schließen Sie die Tür und begeben sich an ein Fenster.
Machen Sie auf sich aufmerksam.
- Rufen Sie die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 an.
Der Notruf
Um eine korrekten Notruf abzusetzen sind folgende Punkte zu beachten und bei
einer Meldung einzuhalten.
Was ist passiert?
Umschreiben Sie das Ereignis bitte in kurzen prägnanten Stichworten, z.B.
Verkehrsunfall, Bewusstlose Person, Sturz von einer Leiter, Feuer, Explosion,
etc.
Wo ist es passiert?
Ortsangabe - Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer und ergänzende Angaben.
Sie sind am Unfallort fremd? Fragen sie Ortsansässige/Passanten und bitten
um Hilfe bei der Ortsbestimmung. Es gilt: je genauer die Ortsangabe, desto weniger
Zeit verbringen die Einsatzkräfte mit dem Suchen nach der Einsatzstelle.
Für Mobiltelefonbesitzer:
Hier müssen die Angaben besonders präzise sein, da Sie mit Ihrem
Telefon nicht geortet werden können und Sie unter Umständen an eine
nicht zuständige Leitstelle verbunden werden. Für Bundesautobahnen
und Kraftfahrtbundesstraßen ist die Kilometerangabe und die Fahrtrichtung
von entscheidender Wichtigkeit, denn ein Wenden auf Autobahnen ist auch für
Rettungsfahrzeuge nicht möglich. Eine genaue Ortsangabe könnte folgendermaßen
sein: Bundesautobahn A 5 Karlsruhe - Basel, Fahrtrichtung Basel, zwischen den
Abfahrten Rastatt und Baden-Baden bei Kilometer 650,5.
Wie viele Verletze/Erkrankte?
Teilen Sie möglichst genau die Anzahl der Verletzten/Erkrankten mit, bei
größeren Unfällen reicht eine wohl überlegte Schätzung
aus. Bitte über- oder untertreiben Sie nicht.
Welche Art der Verletzung/Erkrankung?
Nennen Sie die Art der Verletzung oder Erkrankung soweit es Ihnen möglich
ist, damit evtl. weitere geeignete Einsatzmittel z.B. Notarzt oder Rettungshubschrauber
gleich mitalarmiert werden können.
Wer meldet das Ereignis?
Nennen Sie ihren Name und eine Rückrufnummer für Nachfragen und falls
möglich bleiben Sie in Reichweite dieses Apparates. Erwarten Sie unsere
Einsatzkräfte zwecks gezielter Einweisung. Erste Hilfe und Eigenschutz
geht aber in jedem Fall vor.
Bitte bedenken Sie, dass jede ungenaue oder fehlende
Angabe zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen kann, die im Einzelfall
lebenswichtige Minuten verstreichen lässt.
Ihre Feuerwehr Gernsbach
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